Technische Garantie

  1. SPEEDLINE TRUCK S.R.L. (nachfolgend SPEEDLINE TRUCK) gewährleistet dem Erstkäufer, der entweder direkt bei SPEEDLINE TRUCK oder bei einem Vertriebshändler oder autorisierten Einzelhändler erworben hat, dass die geschmiedeten Leichtmetallräder von SPEEDLINE TRUCK, die für Lastkraftwagen für den mittelschweren und schweren Transport, Anhänger und Autobusse bestimmt sind (nachfolgend Rad oder Räder), frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Dies gilt mit Ausnahme der Veredelung und vorbehaltlich nachfolgend aufgelisteter Einschränkungen.
     
  2. Die vorliegende Gewährleistung gilt für eine Dauer von 5 (fünf) Jahren ab Herstellungsdatum des Rades (auf dem Rad eingeprägt).
     
  3. Sollten bei den Rädern Mängel oder Abweichungen von SPEEDLINE TRUCK festgestellt oder anerkannt werden und diese rechtzeitig gerügt worden sein, wird SPEEDLINE TRUCK nach eigenem Ermessen und innerhalb normaler Bearbeitungszeit (i) die unter normalen Nutzungsbedingungen aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft gewordenen Räder ersetzen oder kostenfrei reparieren oder (ii) eine Gutschrift im Wert des entsprechenden Rechnungsbetrages ausstellen. Jede sonstige gesetzliche oder vertragliche Gewährleistung und/oder Ersatzleistung ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsausschluss

Die Gewährleistung wird von SPEEDLINE TRUCK nicht übernommen und erstreckt sich nicht auf die Reparatur, den Austausch oder auf sonstige Gewährleistungen für mangelhafte Räder, die auf unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Montage, unsachgemäße Inbetriebnahme oder Wartung zurückzuführen sind, wie nachstehend beispielhaft, aber nicht abschließend beschrieben:

a) durch Abnutzung während des Gebrauchs auf der Straße beschädigte Räder;
b) während des Transports beschädigte oder nicht ordnungsgemäß verwahrte, gelagerte, ausgestellte oder verkaufte Räder;
c) wegen unsachgemäßen Gebrauchs beschädigte Räder.

Insbesondere und ohne Einschränkung des Vorgenannten greift die Gewährleistung nicht bei Funktionsstörungen, die auf nachstehende Gründe zurückzuführen sind:

  • Verwendung von Reifen, die den von anerkannten internationalen Organisationen wie der ETRTO (Europa) und Tire and Rim Association Inc. (USA) oder anderen für Reifen und Räder empfohlene internationale Standards nicht einhalten;
  • Überschreitung der von SPEEDLINE TRUCK angegebenen zulässigen Höchstbelastung des Rads;
  • Luftdruck der Reifen über den von SPEEDLINE TRUCK auf dem Rad angeführten Grenzwert;
  • auch nur leichte Veränderungen des Originalzustands der Räder durch Abänderungen oder Bearbeitungen, wie Lackieren, Schweißen oder Richten;
  • Reparaturen oder Eingriffe jeder Art seitens des Kunden oder Dritter;
  • Verwendung eines unkorrekten Drehmoments;
  • Unfälle, ungewöhnliche oder extreme Einsatzbedingungen — wie beispielsweise, aber nicht abschließend — Reifen- oder Bremsenbrand, schweres Schleifen oder Blockieren des Bremssystems, Fahren mit plattem Reifen oder überhöhter Geschwindigkeit; Nichtbeachten der Wartungsanleitung oder der sonstigen Anleitungen bzw. der im technischen Datenblatt von SPEEDLINE TRUCK enthaltenen Hinweise, aller anderen zukünftigen Schriftstücken von SPEEDLINE TRUCK oder der technischen Standardinformationen betreffend marktübliche geschmiedete Leichtmetallräder. Daher empfiehlt SPEEDLINE TRUCK folgende Instandhaltungsmaßnahmen ohne Einschränkung durchzuführen:
      • Verwendung eines korrekten Drehmoments ;
      • regelmäßige Reinigung;
      • Polieren;
      • Auswechseln der Ventile;
      • regelmäßige Untersuchung auf Schäden;
      • regelmäßige Inspektionen und Maßnahmen, um lockere Muttern und abgenutzte Felgenhorne ausfindig zu machen.
  • Kerben, Kratzer und sonstige Oberflächenschäden, die auf unsachgemäße Wartung und Reinigung, Straßenrisiken, Steine und Bordsteine zurückzuführen sind;
  • die Abnutzung der Felgenhorne ist von der Gewährleistung ausgeschlossen;
  • Schäden, die auf das Reinigen mit scheuernden Produkten und Bürsten, Stahlwolle, Edelstahlspirale oder aggressiven (sauren oder alkalischen) Chemikalien zurückzuführen sind;
  • vom Erstkäufer bzw. Dritten an den Endverbraucher nicht oder falsch weitergeleitete Montage- und Gebrauchsanleitungen betreffend die Räder;
  • durch andere Bauteile des Fahrzeugs hervorgerufene Beschädigungen;
  • Korrosion oder Abblättern der Felgenhornecken oder weitere Beschädigungen infolge der Rädermontage.

Mängelanzeige

Etwaige Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder Abweichung bei den gelieferten Rädern bzw. wegen Beschädigungen der Räder oder der jeweiligen Verpackungen sind dem Frachtführer unverzüglich zum Zeitpunkt der Übergabe anzuzeigen, sonst tritt Verwirkung ein. Der Kunde hat ferner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Übergabe gegenüber SPEEDLINE TRUCK sämtliche von ihm und/oder dessen Kunden festgestellten offensichtliche Mängel schriftlich anzuzeigen und unter konkreter Angabe des mangelhaften Rades, der Produktkennziffer, der Frachtpartie, des Lieferdatums und der Art des Mangels zu rügen, sonst tritt Verwirkung ein. Ebenso sind versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach deren Entdeckung durch den Kunden und/oder dessen Kunden gegenüber SPEEDLINE TRUCK schriftlich anzuzeigen und unter konkreter Angabe des mangelhaften Rades, der Produktkennziffer, der Frachtpartie, des Lieferdatums und der Art des Mangels zu rügen, sonst tritt Verwirkung ein.

Rücksendung der Räder

Der Kunde hat die mangelhaften Räder für einen zumutbaren Zeitraum für SPEEDLINE TRUCK zur Verfügung zu halten, um deren Überprüfung zu ermöglichen. Er ist nicht berechtigt, deren Rücksendung ohne schriftliche Zustimmung von SPEEDLINE TRUCK zu veranlassen. SPEEDLINE TRUCK behält sich zudem das Recht vor, die dazugehörigen Fahrzeuge und Inspektionshefte zu überprüfen. Sollte SPEEDLINE TRUCK die Rücksendung der gerügten Räder verlangen, sind diese vom Kunden auf dessen Kosten in der Originalverpackung oder in einer gleichwertigen Verpackung innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab dem Tag des Rücksendeverlangens seitens SPEEDLINE TRUCK zu versenden. Anderenfalls sind die Räder von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gültigkeit

Die obige Gewährleistungspflicht ersetzt sämtliche sonstigen ausdrücklichen oder konkludenten Übernahmen von Gewährleistung einschließlich der Garantien in Bezug auf die Marktfähigkeit oder eine bestimmte Zweckbestimmung, welche über die obige Gewährleistung hinausgehen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist jegliche Haftung von SPEEDLINE TRUCK für entgangenen Gewinn, mittelbare, unmittelbare, zufällige oder Folgeschäden jeder Art. Insbesondere verzichtet der Kunde ausdrücklich auf den Regressanspruch nach Art. 131 des italienischen Verbraucherschutzgesetzes (codice del consumo).

 

Version: 1.0, Januar 2016